Schöpfen Sie Ihre Unterstützungs­möglichkeiten aus!

Sie interessieren sich für unsere Angebote? Dann ist das folgende Kapitel für Sie besonders wichtig.

Stichwort „Lebenslanges Lernen":  Die öffentliche Hand bietet für die Weiterqualifizierung und Umschulung Berufstätiger eine Reihe von Maßnahmen an, die es Ihnen ermöglichen, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. So können Sie die wirtschaftlichen Belastungen einer beruflichen Um- oder Weiterqualifizierung deutlich senken.

Das Spektrum reicht von Bildungsgutscheinen bei Arbeitslosigkeit bis zu Förderungen von Aufstiegsqualifizierungen durch Aufstiegs-Bafög (ehemals Meister-Bafög). Ist eine Beschäftigung im bisherigen Beruf nicht mehr möglich, werden auch Umschulungen und Weiterbildungen, z.B. durch den Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, finanziert. Eine neue Form der Beihilfe unter dem Namen Qualifizierungschancengesetz (früher WeGebAU) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit besonderer Berücksichtigung älterer Arbeitnehmer/innen. Für Angehörige der Bundeswehr kann sich der Berufsförderungsdienst an den Kosten einer Umschulung, Aus- oder Weiterbildung beteiligen.
Ist ein Eigenanteil erforderlich, sind Ihre Aufwendungen als Werbekosten steuerlich voll absetzbar.

Die Fördermöglichkeiten im Überblick:

Umschulungen

Die Angebote für Umschulungen richten sich an Interessenten, die zur Zeit ohne Beschäftigung sind oder sich neu orientieren möchten. Die Umschulung ist eine von vielen Möglichkeiten, sich für eine neue Tätigkeit in einem spannenden Umfeld zu qualifizieren. Gefördert wird Ihre Teilnahme durch die Jobcenter z.B. nach einer längeren Auszeit durch Krankheit oder Kindererziehung.

Zeit für Neuorientierung?

Ihre Umschulung im Zentrum Berlins dauert 22 Monate und endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (IHK). Mit diesem Abschluss haben Sie gute Aussichten für Ihre berufliche Zukunft.

Weiterbildungen

Für Ihren Weiterbildungsausflug in der Tourismusbranche sorgen wir mit immer aktuellen Angeboten, angepasst an die Anforderungen der Branche mit neuer Techniken und neuesten Reservierungssystemen.

Unsere Weiterbildung kombiniert Präsenzunterricht mit computergestütztem Lernen in Eigenverantwortung. Wahlweise berufsbegleitend oder in Vollzeit. Wir beraten und betreuen Sie während der gesamten Kursdauer und Sie erhalten intensive Prüfungsvorbereitungen

Bildungsgutschein (Förderung nach SGB II und SGB III)

Ihr Ticket zum neuen Job
Ein Bildungsgutschein entspricht einer Förderung von Weiterbildungen oder Umschulungen, die dem Beantragenden dabei behilflich sein soll, in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalt eines Bildungsgutscheins erfüllt sein?
Es muss eine Notwendigkeit für die Weiterbildung bestehen. (Gründe siehe oben) Notwendigkeit auch in der Hinsicht, dass die Maßnahme tatsächlich Erfolg auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder eine Abwendung der Arbeitslosigkeit verspricht.

Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Wie lang ist der Bildungsgutschein gültig?
Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
Es werden zertifizierte Weiterbildungen und Umschulungen gefördert. Die Dauer der Förderung muss im Beratungsgespräch mit den Beratern der Agentur für Arbeit ermittelt werden. So werden an der Schule-lernen GmbH Weiterbildungen von 6 Monaten, aber auch Umschulungen von 22 Monaten Umfang gefördert.

Bildungsprämie

Weiterbildung zahlt sich aus, denn sie

- verringert das Risiko arbeitslos zu werden,
- eröffnet Chancen, die beruflichen Perspektiven zu verbessern
- kann dazu führen, das eigene Einkommen zu steigern
Die Bildungsprämie besteht aus 2 Komponenten, dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen

Der Prämiengutschein

Mit dem so genannten Prämiengutschein können Kosten für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Seminare reduziert werden: Maximal ist der Gutschein 500 Euro wert; die Förderung beschränkt sich auf Kurse, die maximal 1.000 € kosten. In der aktuellen Förderperiode ist die Beantragung eines Prämiengutscheins möglich – aller zwei Jahre kann man diese Fördermöglichkeit zur Weiterbildung nutzen.

Voraussetzung für eine Förderung ist: Die oder der Berufstätige hat ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 20.000 Euro im Jahr (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten). Das Mindestalter für Förderung wurde auf 25 Jahre angehoben. Die gewählte Weiterbildungsmaßnahme muss beschäftigungsrelevant sein und sollte die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen. Die ausgewählte Weiterbildung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung begonnen werden.

Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Das Beratungsgespräch selbst ist kostenlos. Benötigte Unterlagen, wie einen Lichtbildausweis, der Einkommenssteuerbescheid des letzten und vorletzten Jahres, sollte man schon mitnehmen, um die Beratung zu beschleunigen.

Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind, nennt Ihnen mindestens drei Weiterbildungsanbieter und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.

Das Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen setzt ein Ansparguthaben aus der Arbeitnehmer-Sparzulage unbedingt voraus. Aus diesem Guthaben kann eine Weiterbildung finanziert werden, auch wenn die sonst einzuhaltende Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die Auszahlung ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen und der Nutzung eines Prämiengutscheins. So kann der Eigenanteil, der beim Prämiengutschein erbracht werden muss mit Hilfe des Weiterbildungssparguthabens bezahlt werden.
Die Anmeldung zum Kurs kann schon erfolgt sein, ein Einstieg in einen laufenden Kurs ist auch möglich. Das entnommene Guthaben muß nur innerhalb von drei Monaten für den Weiterbildungszweck genutzt werden (nach den Vorgaben des VermBG).

Die notwendigen Angaben für das Anlageinstitut werden nach einer ausführlichen Beratung bei uns im Hause ausgefüllt.

Rentenversicherung und Beruf­sgenos­senschaften

Starthilfe für den neuen Job!
Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben? Dann nutzen Sie die Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess über eine Umschulung. Ein anerkannter Abschluss, z.B. von der IHK, eröffnet Ihnen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Für die Ausbildung an einer privaten Bildungseinrichtung, wie der Schule-lernen GmbH wird ein Schulgeld in unterschiedlicher Höhe, je nach ausgewähltem Kurs erhoben. Wie also kann die Finanzierung gesichert werden?

Durch die Rentenversicherung oder Ihre Berufsgenossenschaft können bei entsprechenden Voraussetzungen die Aufwendungen für die gesamte Ausbildung , z.B. als Rehabilitationsmaßnahme, übernommen werden. Diese Organisationen fördern die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Falls ein Leistungsträger die Zusage zur Finanzierung einer Umschulung ausspricht, wird er sämtliche anfallenden Kosten, wie z.B. Unterhalt, Sozialversicherung, Fahrkosten tragen.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Ihr Weg ins zivile Leben
Nicht alle Soldaten haben vor, ihr ganzes Leben bei der Bundeswehr zu bleiben. Ausscheidenden Soldaten auf Zeit ermöglicht der Bundesförderungsdienst der Bundeswehr eine erfolgreiche Eingliederung in einen Zivilberuf durch die Förderung einer Aus-, Fort-, oder Weiterbildung im Zivilbereich. Vom Abendkurs bis zur kompletten Berufsausbildung reicht die Palette, die Soldaten für das Arbeitsleben außerhalb der Kaserne fit machen soll. Diese Chance ist gerade für junge Menschen wichtig, die noch eine längere Zivilkarriere vor sich haben.

Unter Berücksichtigung der Qualifikationen, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Soldaten, bietet die Schule-lernen GmbH eine Vielzahl von Angeboten zur Aus- und Weiterbildung für einen interessanten und krisensicheren Markt mit guten Vermittlungsaussichten.

Aufstiegs-BAföG
(Aufstiegs­fortbildungs­förderungsgesetz (AFBG))

Sichern Sie sich die meisterhafte Förderung!
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) dient der finanziellen Unterstützung jener, die sich um eine berufliche Aufstiegsfortbildung zum Ausbau der beruflichen Qualifizierung bemühen.
Es handelt sich hierbei um ein Darlehen zu besonders günstigen Zinsen. Im Gegensatz zum Schüler- oder Studenten-BAföG erfolgt eine anteilige Rückzahlung.
Zum 01.08.2016 tritt das neue Aufstiegs BAföG in Kraft. Es bietet u.a. die folgenden Änderungen:

Zuschussanteil zu den Lehrgangskosten steigt auf 40%
Darlehenserlass in Höhe von 25% auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen bei bestehen der Fortbildung
Erhöhung des Kinderzuschlags
Kinderbetreuungszuschlag als Zuschuss für Alleinerziehende erhöht sich auf 130,00 €
Darlehensteilerlass bei Selbstständigkeit nach der Fortbildung, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze mit sich bringen


Wer und was wird gefördert?
Es wird eine sogenannte Aufstiegsfortbildung gefördert. Hat man bereits eine selbst oder andersweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, so ist dies nicht förderschädlich.

Es werden sowohl Vollzeit als auch Teilzeitmaßnahmen gefördert.

Als Antragsteller dürfen Sie über keine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss gleichwertig ist. (z.B. ein Hochschulabschluss). Es besteht keine Altersgrenze.

Für seit dem 01.10.2010 begonnene Fortbildungen wird ein einkommens- und vermögensabhängiger Betrag zum Lebensunterhalt (bei Vollzeit-Maßnahmen) geleistet. Er besteht aus einer Zuschuss und einer Darlehenskomponente.

Die Bedarfssätze sehen wie folgt aus:
768 €für Alleinstehende
1.003 €für Alleinstehende mit einem Kind
1.003 €für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner
1.238 €für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem Kind
1.473 €für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern


Der Zuschuss beträgt hier jeweils bis zu 333 € im Monat, der verbleibende Betrag wird als Darlehen zu zinsgünstigen Konditionen vergeben.

Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Davon werden 40% als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann auch hier ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.


Über welchen Zeitraum erhalte ich die Förderung?

Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert.

Wann muss ich das Darlehen zurückzahlen?

Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit von maximal vier Jahren innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 € zu tilgen.

Zwischen Maßnahmeende und Prüfung – gibt es da eine Förderung?

Eine sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase kann mit gefördert werden. Sie werden frühestens ab Antragsstellung gewährt, eine rückwirkende Leistung ist nicht möglich.

Die Maßnahmen an der Schule-lernen GmbH sind auf die Prüfungstermine der zuständigen Industrie- und Handelskammer optimiert, Details können mit der Bildungsberatung individuell geklärt werden.

Wo finde ich mehr Informationen?

Auf dem Portal www.aufstiegs-bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Sie weitergehende Informationen.

Qualifizierungs­chancengesetz (QCG)

Mit dem neuen Programm der Agentur für Arbeit in den Job!
Das neue Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU-Programm) der Bundesagentur für Arbeit soll vielen Beschäftigten, speziell in kleinen und mittelständischen Unternehmen, Anreize zur beruflichen Weiterbildung geben.

Gefördert werden zertifizierte Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, deren Berufsausbildung oder letzte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Der Umfang der Qualifizierungsmaßnahme muss dabei mindestens 160 Stunden bzw. vier Wochen betragen und sich auf die Vermittlung zukünftiger Fähigkeiten der Mitarbeiter konzentrieren.

Die Agentur für Arbeit übernimmt für Unternehmen Unterrichtskosten und bis zu 75 Prozent der Personalkosten während der Dauer der Weiterbildungsmaßnahme.

Förderung der Arbeitnehmer
Nach Prüfung der Voraussetzungen haben diese Beschäftigten die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein für die berufliche Weiterqualifizierung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu erhalten. Die Qualifizierungsmaßnahme sollte eine Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten und durch die Agentur für Arbeit zertifiziert sein.

Eine Förderung kann von 50-100% der Lehrgangssumme erfolgen, abhängig vom Alter und der vorhandenen Qualifizierung der Mitarbeiter.

Förderung für Unternehmen
bis 9 Mitarbeiter100% der Qualifizierungs- und 75 % Lohnkosten
bis 249 Mitarbeiter50% der Qualifizierungs- und Lohnkosten
(Ausnahme: Mitarbeiter/-in ist über 45 oder schwerbehindert, dann wie oben)
bis 2.500 Mitarbeiter25% der Qualifizierungs- und Lohnkosten
Betriebsgröße > 2.500 Mitarbeiter15% der Qualifizierungs- und Lohnkosten

Bildungsurlaub

Zeit für Ihre persönliche Weiterbildung
In 12 von 16 Bundesländern, darunter auch Berlin, gibt es ein sogenanntes Bildungsfreistellungsgesetz. Es beinhaltet den Rechtsanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt die Sonderurlaubsverordnung bzw. -regelung.

Der Bildungsurlaub beträgt 10 Arbeitstage innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren. Sind Sie unter 25 Jahre alt, erhalten Sie 10 Arbeitstage pro Jahr.

Über die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub sollte der Arbeitgeber etwa 6 Wochen vor Beginn mündlich oder schriftlich informiert werden

Eine Freistellung kann nur für Bildungsveranstaltungen erfolgen, die von der zuständigen Senatsverwaltung anerkannt worden sind. Anträge auf Anerkennung als Bildungsurlaub können ausschließlich vom Bildungsträger gestellt werden, und müssen 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Senat vorliegen.

Wenn Sie sich für einen entsprechenden Kurs anmelden, übernimmt die Schule-lernen GmbH diese Aufgabe.

In einem persönlichen Beratungsgespräch mit unserer Beraterin können Sie alle Einzelheiten zum Thema Bildungsurlaub besprechen.

Bildungs­kredit

Am fehlenden Geld soll eine gute Ausbildung nicht scheitern. Daher wurde 2001 von der Bundes­regierung in Zusammen­arbeit mit der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) der Bildungs­kredit entwickelt. Diesen besonders zins­günstigen Kredit kannst du beantragen, wenn du dich in den letzten 24 Monaten deiner Ausbildung befindest. Er wird in Raten in Höhe von 300 € ausgezahlt, bis zu 24 Raten sind möglich.

Weder dein persönliches Vermögen noch das Einkommen deiner Eltern wird bei der Kredit­vergabe berücksichtigt. Die Rück­zahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung, wahlweise in Raten zu 100, 200 oder 300 € oder nach individueller Vereinbarung.
Infos unter www.bildungskredit.de

Gern beraten wir dich in einem persönlichen Gespräch zur individuellen Finanzierung.

Eltern können das Schulgeld steuerlich geltend machen.

Schüler-BaföG:

... und ich muss es nicht zurück­zahlen!
Als Auszubildender an einer berufs­bildenden Schule kannst du beim zuständigen BAföG-Amt (Wohnsitz der Eltern) Förderung beantragen. Du erhältst diese Leistung als Voll­zuschuss, musst sie also nicht zurückzahlen. Der Zuschuss zu Ausbildungs­kosten und Lebens­unterhalt wird für die gesamte Dauer der Ausbildung geleistet. Das Einkommen deiner Eltern wird für die Berechnung der Höhe angerechnet.
Im Internet kannst du eine erste Berechnung selbst vornehmen.

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