Inhalte Ziel deiner Weiterbildung
Die Weiterbildung Fachwirt im Gastgewerbe ist die kaufmännische Führungskraft in den Unternehmen des Gastgewerbes. Im Zentrum der Tätigkeit steht der Kunde, diesem um sorgt der Fachwirt im Gastgewerbe IHK mit seinem dienstleistungsorientiertes Handeln. Er plant mit diesem Handeln und einer ausgeklügelten Marketingstruktur seinen wirtschaftlichen Erfolg.
Gleichzeitig ist der Fachwirt im Gastgewerbe ein Branchenspezialist. Er übernimmt Führungsaufgaben in Hotel- und Gaststättenbetrieben sowie der Systemgastronomie, als auch bei der Gemeinschaftsverpflegung bzw. bei den Caterern. Zu den Inhalten dieser Fortbildung gehören:
Zu diesem Abschluss erhältst du nach der Prüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe IHK / zur Fachwirtin im Gastgewerbe IHK nach §9 der Prüfungsordnung eine Prüfungsbefreiung von der schriftlichen Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil der Ausbilder-Eignungsverordnung.
Gästeorientierung und Marketing | Branchenbezogenes Management | Branchenbezogenes Recht | Gastronomische Angebotsformen |
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90 UE
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Lernziel
Angehende Fachwirte im Gastgewerbe IHK erwerben die Fähigkeit einen gastwirtschaftlichen Betrieb, zu gründen und zu führen. Ihr Problemlöser, ist ein breites gastronomisches Wissen. Diese Kenntnis wenden Sie gezielt in den verschiedenen Teilbereichen der Gastronomie an. Themenbereiche wie Systemgastronomie, Hotellerie, Eventservice ist für sie kein Fremdwort, sondern Heimat.
Zielgruppe
Um sich auf diese Weiterbildung anzumelden, benötigst du entweder eine mindestens vierjährige Berufspraxis und einen der folgenden Abschlüsse:
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Hotelfachmann und Hotelfachfrau
- Restaurantfachmann und Restaurantfachfrau
- Fachmann und Fachfrau für Systemgastronomie
- Hotelkaufmann und Hotelkauffrau
- Fachkraft für Speiseeis
Zusätzlich benötigst du einen Nachweis für deinen Bezug zur Berufspraxis. Du sollst dabei glaubhaft nachweisen, dass du ein Jahr Vollzeit in einem Beruf mit gastronomischen Bezug gearbeitet hast.
Vorkenntnisse
Gängiges praktisches Wissen sind Grundlage zur Prüfung, Kenntnisse bezüglich gängigen MS-Office Programmen sind wünschenswert (Word, PowerPoint und Excel)
Finanzierung
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Finanzierung. Diesen Service bieten wir unseren allen interessierten kostenlos an. Alle unsere Fachwirtkurse sind bis zu 100% förderfähig. Das bedeutet, dass Sie sich die Kosten zurückerstatten lassen können. Vereinzelt werden Kosten sogar vorab übernommen.
Weiterbildung während Kurzarbeit gem.§106a SGBIII | Bildungsgutschein | WeGebAu-Programm | Bildungsprämie |
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Berufsförderungsdienst | Weiterbildungs- | MeisterBaFöG | Header |
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Markt
Heute veröffentlichte das Statistischen Bundesamtes dunkle Zahlen eines tiefen Einbruchs im Inlandstourismus. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt vor einer weiteren Abwanderung von Fachkräften aus der Branche. „Die Krise im Hotel- und Gaststättengewerbe dauert länger an als befürchtet.
Wenn es für Hotelangestellte und Köche keine klare Perspektive gibt, könnten schon in den nächsten Monaten weitere Zehntausende Beschäftigte das Gastgewerbe verlassen“. So klar äußerte sich NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Die Arbeitgeber sollten nun gemeinsam mit der NGG über einen Zukunftsplan verhandeln. Denn für die von Corona hart getroffene Branche geht es mittlerweile nicht nur um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Das Statistischen Bundesamtes gab an, dass die Zahl der Gästeübernachtungen in Beherbergungsbetrieben im ersten Halbjahr 2021 auf 76 Millionen sank. Das entspricht ein Minus von 35 Prozent im Vergleich zum krisengeprägten Vorjahreszeitraum. vergleicht man die Zahlen mit dem ersten Halbjahr 2019 sind es sogar 66 Prozent weniger.
Damit zeigt sich, dass der Fachkräftemangel sich durch die Coronakrise massiv verstärkt. Die Zahl der Übernachtungen war in der ersten Jahreshälfte pandemie-bedingt etwa um die Hälfte eingebrochen. Das ist Ihre Chance in diesem Markt eine Stelle zu finden. Du kannst jetzt einen Arbeitgeber finden, der sich nicht dem Lohndumping widmet, sondern der gezielten nach Leistungsträgern sucht.
Inhalte & Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung
Für deine IHK Prüfung gibt es eine Vielzahl von Themen, die du gelernt haben solltest. Dabei kannst du schnell den Überblick verlieren. Auch du solltest wissen, was deine Prüfungskamer von dir verlangt. Hier findest du eine Auflistung der Themen unterteilt nach den Prüfungsbereichen:
§1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses | §3 Gliederung und Durchführung der Prüfung | §3 Gliederung und Durchführung der Prüfung | §3 Gliederung und Durchführung der Prüfung |
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Selbstständige Umsetzen von Führungsaufgaben in der Gastronomie und Hotellerie Erkennen der Gästeerwartung Marketing gezielt anwenden |
Wirtschaftsbezogene Prüfung
§3 (2) Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft,
- Rechnungswesen,
- Recht und Steuern,
- Unternehmensführung.
§4 (5) Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betragen:
- Volks- und Betriebswirtschaft (60 Min.)
- Rechnungswesen (90 Min.)
- Recht und Steuern (60 Min.)
- Unternehmensführung (90 Min.)
Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht überschreiten.
§5 (5) Die schriftliche Prüfung besteht je Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht anzu- fertigenden Arbeit, deren Bearbeitungszeit höchstens jeweils 90 Minuten betragen soll.
§4 (1) Volks- und Betriebswirtschaftslehre
§4 (1) Im Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“ sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Volkswirtschaftliche Grundlagen,
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken,
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen,
- Unternehmenszusammenschlüsse.
§4 (2) Rechnungswesen
§4 (2) Im Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrol- linstrument für die Unternehmensführung darstellen und begründen zu können. Dazu gehören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzü- gen erläutern und anwenden zu können. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen,
- Planungsrechnung.
§4 (3) Recht und Steuern
§4 (3) Im Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“ sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Rechtliche Zusammenhänge,
- steuerrechtliche Bestimmungen
§4 (4) Unternhemensführung
§4 (4) Im Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethodenim betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden.
- Betriebsorganisation,
- Personalführung,
- Personalentwicklung.
§4 (6) Mangelhafte Prüfungsleistung
§4 (6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.
Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
§5 (6) Die schriftliche Prüfung gemäß Abs. 5 kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin oder zur eindeutigen Beurteilung der Prüfungsleistung nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Dem Antrag des Prüfungsteilnehmers / der Prüfungsteilnehmerin ist stattzugeben, wenn die schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten, aber mindestens mit 40 Punkten bewertet wurde. Der Antrag ist abzulehnen, wenn mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Kurz gesagt:
Solltest du einer dieser Prüfungen nicht bestehen, kannst du zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung gehen, und dort in einem Vortrag zu einem abgesteckten Thema halten. Du wirst im Anschluss zu deinem Vortrag ähnlich des Fachgespräches einige Fragen beantworten müssen, in welchen die Prüfer deine Expertise in diesem Gebiet erfragen werden. Nach den 15 Minuten (5 Min.Vortrag/ 10 Min. Fragen) werden deine beiden Noten zu einer Zusammengefasst.
66% schriftlich (Demnach eine 5)
+ 33% mündlich (mindestens eine 3)
= 100% Endnote (entspricht eine 4)
Handlungsspezifische Prüfung
§2 (2) Zulassungsvoraussetzungen
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 3 ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis im Sinne der Abs. 1 und 2 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
§3 (3) Die schriftliche Prüfung HQ
§3 (3) Die Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifi- kationsbereiche:
- Gästeorientierung und Marketing,
- branchenbezogenes Management,
- branchenbezogenes Recht,
- Gastronomische Angebotsformen.
2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(4) Die „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gemäß Abs. 2 sowie die „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ gemäß Abs. 3 sind schriftlich zu prüfen.
Kurz gesagt:
Um an der Handlungsspezifischen Prüfung teilzunehmen, musst du "lediglich" die Wirtschaftsbezogene Prüfung bestanden haben. Du darfst alternativ auch einen gleichwertigen oder höhenwertigen Abschluss als Beweis deiner Wirtschaftlichen Kenntnisse mitbringen. Mit diesem hast du die Möglichkeit, deine handlungsspezifische Prüfung auch ohne den Wirtschaftsbezogenen Teil abzulegen.
§5 (1) Gästeorientierung und Marketing
§5 (1) Im Qualifikationsbereich „Gästeorientierung und Marketing“ soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er / sie in der Lage ist, im Umgang mit Gästen, bei Verhandlungen und in Konfliktfällen sachgerecht zu kommunizieren. Er / sie soll Gespräche gäste- und unternehmensorientiert vorbereiten, führen und auswerten können.
Ferner soll er / sie die im Gastgewerbe einsetzbaren Marketinginstrumente anwenden sowie die Marktsituation berücksichtigen. Darüber hinaus soll er / sie die Besonderheiten der Werbung hinsichtlich der gastronomischen Angebotsformen zielgruppenorientiert einsetzen und auswerten können. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Gäste gewinnen, betreuen und zufrieden stellen
- Marketing gezielt anwenden und auswerten können
§5 (2) Branchenbezogenes Management
(2) Im Qualifikationsbereich „Branchenbezogenes Management“ soll der Prüfungsteilneh- mer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er / sie das für die Betriebsführung notwendige Planungs-, Steuerungs- und Führungsinstrumentarium beherrscht. Darüber hinaus soll er / sie nachweisen, dass er / sie in der Lage ist, Aufgaben und Ziele der betrieblichen Organisation qualitätsbewusst umzusetzenund dabei die Instrumente der Unternehmens- und Personalführung praxisorientiert und IT-unterstützt anzuwenden. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Mitarbeiter führen und deren Potenzial fördern
- Warenwirtschaftssysteme effizient einsetzen
- Qualitätsmanagement aufgabenorientiert anwenden
- Planen, Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen
- Mit Dienstleistungsanbietern, Institutionen und Organisationen zusammenarbeiten
§5 (3) Branchenbezogenes Recht
(3) Im Qualifikationsbereich „Branchenbezogenes Recht“ soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin vertieftes Wissen der einschlägigen Bestimmungen nachweisen und dieses Wissen umsetzen und fallorientiert anwenden. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Branchenspezifische Rechtsvorschriften berücksichtigen
- Verträge im Gastgewerbe kennen und abschließen können
- Branchenbezogene Steuern, Abgaben und Versicherungen kennen
§5 (4) Gastronomische Angebotsformen
(4) Im Qualifikationsbereich „Gastronomische Angebotsformen“ soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er / sie mit den verschiedenen Angebotsformen und deren Besonderheiten vertraut ist. Darüber hinaus soll er / sie die Entwicklung und die Auswirkungen neuer Angebotsformen beurteilen und gegebenenfalls umsetzen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
- Hotel- und Gaststättenbetriebe
- Systemgastronomie
- Gemeinschaftsverpflegung/Catering
Das Fachgespräch
(7) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er / sie in der Lage ist, sein / ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er / sie nachweisen, dass er / sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.
Der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin wählt aus dem Qualifikationsbereich
gem. Abs. 4 „Gastronomische Angebotsformen“ eine gestellte Situationsaufgabe zur Bearbeitung. Die Situationsaufgabe bezieht sich auf die gewählte Angebotsform und kann die in Abs. 1 bis 3 genannten Qualifikationen thematisieren. Dabei ist die Qualifikation nach Abs. 2 Nr. 1 „Mitarbeiter führen und deren Potenzial fördern“ mit mindestens 50 Prozent zu berücksichtigen.
Der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin hat Anspruch auf höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 45 Minuten, wobei sachgerechte Präsentationstechniken eingesetzt werden können.
Kurz gesagt:
- Präsentation aus dem Hanldungsfeld Gastronomische Angebotsformen
- Vorbereitung 30 Min.
- Dauer 45 Min.
- Nachbesprechung zu 50% aus dem Handlungsfeld Mitarbeiter führen und fördern
Q & A zum Fachwirt im Gastgewerbe IHK
Was bringt Fachwirt im Gastgewerbe?
Der IHK Abschluss zum Fachwirt im Gastgewerbe ermöglicht es dir, beruflich in das mittlere Management einzusteigen. Es gibt auch Teilnehmer, die den Fachwirt nutzen, um sich mit diesem -dem Meister gleichgestellten- Titel selbstständig zu machen.
Was ist ein Fachwirt im Gastgewerbe?
Der Fachwirt im Gastgewerbe ist dem Meister gleichgesetzt. Er behandelt alle Themen der Schank und Speisewirtschaft. Schwerpunkt dieser Weiterbildung ist Personalführung und gastronomischem Verständnis.
Was macht ein Fachwirt im Gastgewerbe?
Fachwirte im Gastgewerbe bekleiden aufgrund Ihres gastronomischen know how’s Führungspositionen in allen Bereichen und Hierarchien der Gastronomie und Hotellerie.
Was ist der Unterschied zwischen einem Hotelbetriebswirt und einem Fachwirt im Gastgewerbe ?
Der Hotelbetriebswirt hat seinen Fokus auf die betriebswirtschaftlichen Zahlen und behandelt gastronomische Themen lediglich wahlweise. Anders ist es beim Fachwirt im Gastgewerbe IHK, dieser hat seinen Schwerpunkt in Personalführung und der gastronomischen Praxis.
Was kann ich mit Fachwirt im Gastgewerbe machen?
Durch den Abschluss zum Fachwirt im Gastgewerbe erhälst du die Möglichkeit und Fähigkeit Abteilungen, Betriebe oder ganze Gebiete zu führen.
Was verdient ein Fachwirt im Gastgewerbe?
Das durchschnittliche Einkommen eines Fachwirt im Gastgewerbes liegt i.d.R. nach dem Abschluss zwischen 20.000 und 30.000 EUR im Jahr und steigt mit zunehmender Führungserfahrung.
Welcher Abschluss ist Fachwirt?
Der Fachwirt im Gastgewerbe ist dem Hotelmeister oder dem Restaurantmeister gleichgestellt. Er ist lediglich in seinem Lehrgangsinhalten allgemeiner aufgestellt. Wobei Meister als auch Fachwirte die gleiche Praxis-Intensivität nachweisen.